AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterkennzeichnung
Stiftung Berliner Leben
Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Alt-Moabit 101 A
10559 Berlin

Vorstandsvorsitzender:
Hendrik Jellema

Aufsichtsbehörde:
Senatsverwaltung für Justiz Berlin
Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Fon: 030 4708-2411

Erreichbarkeit:
mailto:info@stiftung-berliner-leben.de
stiftung-berliner-leben.de

Präambel
(1) Die Stiftung Berliner Leben (nachfolgend Stiftung), eine Stiftung der Gewobag, hat die Initiative URBAN NATION ins Leben gerufen. Die Stiftung fördert mit verschiedenen Projekten insbesondere Kunst und Kultur als auch die Jugend- und Altenhilfe sowie den Sport. Zahlreiche Unterstützer, Freunde und Partner haben die Stiftung in den letzten Jahren grosszügig unterstützt, um die Vision der URBAN NATION – ein Museum for Urban Contemporary Art zu errichten – Realität werden zu lassen.
(2) Die Stiftung lädt alle Interessierten dazu ein, ein fester Stern im UN-IVERSE des URBAN NATION Museum for Urban Contemporary Art (nachfolgend Museum) zu werden. UN-IVERSE versammelt alle Unterstützer des Museums unter einem Dach. So auch den Freundeskreis des Museums (nachfolgend Club), ein exklusiver Club nur für Mitglieder. Der Club ist dabei ein nicht selbstständig rechtsfähiger Teil der Stiftung, bei UN-IVERSE und dem Club handelt es sich vielmehr um Projektnamen aus Marketinggründen. Die Handlungen des Clubs erfolgen durch einen Mitarbeiter der Stiftung in deren Namen. Die Vertragsbeziehung besteht zwischen dem Mitglied und der Stiftung.

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Der Club ermöglicht seinen Mitgliedern besondere Erlebnisse mit der Urban Art. Die Mitglieder tragen mit ihrem Jahresbeitrag zum Erhalt des Museums bei. Der Überschuss des Clubs, der sich aus den Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge abzüglich der Ausgaben ergibt, wird für die Förderung der Arbeit und Projekte des Museums verwendet.
(2) Die Mitgliedschaft und die Beantragung derselben im Club unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mitglieder sind diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die aufgrund eines mit der Stiftung nach § 2 geschlossenen Mitgliedsvertrages Mitglied geworden sind.
(3) Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder Interessenten an einer Mitgliedschaft finden keine Anwendung, auch wenn die Stiftung ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Aufnahme in den Club -Mitgliedschaft
(1) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag des Interessenten. Dieser kann online unter www.urban-nation.com/de/universe/ (nachfolgend Internetseite) ausgefüllt werden. Der Interessent hat zwingend Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
1. Kontaktdaten (dazu § 3)
2. Geburtsdatum (entfällt bei juristischen Personen)
3. Mitgliedschaftsstufe (dazu § 4)
4. Startdatum der Mitgliedschaft (dazu § 5)
5. Zahlungsbedingungen (dazu § 6)
6. Bestätigung der AGBs

(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft wird über die Internetseite durch Betätigung der Schaltfläche „Absenden“ gestellt. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an die Stiftung zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages im Club. Der vollständig ausgefüllte Antrag wird dann an die Stiftung versandt. Diese entscheidet über den Aufnahmeantrag und kann dem Antragsteller die Annahme per Email erklären. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Club besteht nicht. Eine negative Entscheidung zur Aufnahme wird ebenfalls per Mail mitgeteilt. Eine Begründung der Ablehnung kann nicht verlangt werden und erfolgt regelmäßig nicht. Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt am vom Interessenten ausgewählten Startdatum nach § 5, jedoch nicht vor dem Tage der Mitteilung der positiven Entscheidung über den Aufnahmeantrag. Erfolgt die Mitteilung der positiven Entscheidung über den Aufnahmeantrag erst nach dem ausgewählten Startdatum nach § 5, beginnt die Mitgliedschaft zum jeweils 1. des der Mitteilung nachfolgenden Monats, das Mitglied wird in diesem Fall über den vom gewählten Startdatum abweichenden Beginn seiner Mitgliedschaft in der Mitteilung informiert. Mit der Annahme des Aufnahmeantrags durch die Stiftung kommt einMitgliedschaftsvertrag zwischen dem Antragsteller und der Stiftung zustande. Das Mitglied schuldet dann den jeweiligen Jahresbeitrag, die Stiftung die Organisation und Durchführung besonderer Erlebnisse mit der Urban Art.

(4) Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, EMail-Adresse, Bankverbindung etc., der Stiftung unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die Mitgliedschaft im Club ist persönlich und kann nur nach vorheriger Zustimmung durch die Stiftung übertragen werden.

§ 3 Kontaktdaten
(1) Der Interessent um die Aufnahme in den Club hat folgende Angaben unter Kontaktdaten zwingend
zu machen:
1. Anrede
2. Vorname
3. Nachname
4. Wohnort (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Stadt)
5. Emailadresse

(2) Das Mitglied bzw. der Interessent um die Mitgliedschaft ist verpflichtet, der Stiftung bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit ihm erfolgen kann. Das Mitglied bzw. der Interessent um die Mitgliedschaft erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen der Stiftung (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte EMail-Adresse zugestellt werden können.

§ 4 Mitgliedschaftsstufen und Leistungsversprechen
(1) Der Interessent kann zwischen drei unterschiedlichen Mitgliedschaftsstufen wählen. Diese unterscheiden sich nach Jahresbeitrag und dem Leistungsversprechen der Stiftung. Die Mitgliedschaftsstufen sind die folgenden:

1. JUPITER: Es ist ein Jahresbeitrag von 250,00 Euro zu zahlen. Das Mitglied erhält dafür von der Stiftung Einladungen für sich (ohne Begleitperson) zu einem jährlichen Artists Dinner, zur Preview der jährlichen Hauptausstellung mit Kuratoren-Führung sowie zu zwei weiteren exklusiven Sonderveranstaltungen.

2. NEPTUNE: Es ist ein Jahresbeitrag von 1.000,00 Euro zu zahlen. Das Mitglied erhält dafür von der Stiftung Einladungen für sich und eine weitere Person zu einem jährlichen Artists Dinner, zur Preview der jährlichen Hauptausstellung mit Kuratoren-Führung und zu zwei weiteren exklusiven Sonderveranstaltungen und erhält eine limitierte Künstlergabe jährlich.

3. SATURN: Es ist ein Jahresbeitrag von 2.500,00 Euro zu zahlen. Das Mitglied erhält dafür von der Stiftung Einladungen für sich und eine weitere Personen zu einem jährlichen Artists Dinner, zur Preview der jährlichen Hauptausstellung mit Kuratoren-Führung und zu zwei weiteren exklusiven Sonderveranstaltungen und erhält eine limitierte Künstlergabe jährlich. Außerdem erhält das Mitglied eine Einladung für sich und eine weitere Person zu einer Kunstmesse (national oder international) mit dem Museumsteam, inklusive der Kostenübernahme für die Anreise, Hotel und Verpflegung in der von der Stiftung ausgewählten Art und Weise.

(2) Der Ehrgeiz der Stiftung ist es, den Clubmitgliedern die Teilnahme an den, in den Mitgliedsstufen beschriebenen, Veranstaltungsformaten zu ermöglichen. Deshalb verpflichtet sich die Stiftung, die Einladungen dem Mitglied spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Die Stiftung garantiert allerdings nur die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen sowie die in Absatz 1 beschriebene Zahl an Einladungen zu diesen Veranstaltungen. Kann das Mitglied die jeweiligen Veranstaltungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen, so hat es keinen Anspruch auf Einladung zu zusätzlichen Veranstaltungen. Eine individuelle Terminabsprache findet nicht statt.

(3) Sollten innerhalb des Mitgliedsjahres (§ 5 Absatz 1) allerdings weitere Veranstaltungen der versäumten Kategorie stattfinden, erhält das Mitglied je nach Kapazität eine zusätzliche Einladung als Ausgleich aus Kulanz und ohne Begründung einer Rechtspflicht für die Stiftung. Solange das Mitglied innerhalb eines Mitgliedsjahres noch nicht an der Zahl Veranstaltungen teilnehmen konnte, zu denen es laut § 2 Absatz 1 eingeladen wird, ist die Teilnahme an den zusätzlich angebotenen Veranstaltungen kostenlos, bis das Mitglied an den nach § 2 Absatz 1 vorgesehene Veranstaltungen teilgenommen hat. Eine Veranstaltung an der einMitglied, welches nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 3 eine weitere Person mitnehmen darf, alleine teilnimmt, gilt als wahrgenommene Veranstaltung.

(4) Die Stiftung kann das Mitglied auch zu Veranstaltungen einladen, die nicht von seiner Mitgliedsstufe erfasst sind, bzw. zu weiteren Veranstaltungen, wenn das Mitglied die in seiner Mitgliedsstufe vorgesehenen Veranstaltungen bereits wahrgenommen hat. Sollte es sich um eine zusätzliche Einladung oder um eine Einladung über den vom Mitglied bereits wahrgenommenen Rahmen laut Mitgliedsstufe handeln, macht die Stiftung dies auf der Einladung extra kenntlich. DemMitglied steht es dann frei, solche Veranstaltung auf Selbstzahlerbasis wahrzunehmen.

§ 5 Startdatum und Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft beginnt immer zum 1. eines Monats. Der Interessent muss bei der Beantragung der Mitgliedschaft selbst wählen, wann seine Mitgliedschaft beginnen soll. Das Startdatum darf allerdings nicht länger als 6 Monate in der Zukunft liegen. Die Mitgliedschaft läuft für zwölf Monate ab dem gewählten Startdatum (Mitgliedsjahr) bzw. für den Fall, dass die Mitteilung der positiven Entscheidung über den Aufnahmeantrag erst nach dem ausgewählten Startdatum erfolgt (§ 2 Absatz 3), zum jeweils 1. des der Mitteilung nachfolgenden Monats und verlängert sich automatisch immer um weitere 12 Monate, solange das Mitglied oder die Stiftung nicht kündigen.

(2) Der Mitgliedschaftsvertrag kann durch beide Parteien jeweils mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Mitgliedschaft, aber spätestens bis zum 15. des Vormonats in demdas laufende Mitgliedschaftsjahr endet, gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Eine Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform, eine Kündigung per Email genügt nicht. Der bereits geleistete Jahresbeitrag und eventuell darüber hinaus getätigte Zuwendungen werden bei Kündigungen nicht erstattet.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Preisanpassung, Zahlungsverzug
(1) Mit Vertragsschluss, bzw. am Anfang eines jeden Mitgliedsjahres ist der jeweilige jährliche Mitgliedsbeitrag nach den Mitgliedschaftsstufen des § 4 fällig. Die Zahlung hat dann zum dritten
Werktag des ersten Mitgliedsmonats zu erfolgen.

(2) Unmittelbar nach dem Vertragsschluss und der positiven Entscheidung der Stiftung über den Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages und immer zu Beginn jedes weiteren Mitgliedsjahres erhält das Mitglied seine Beitragsjahresrechnung. Der Rechnungsbetrag ist sodann unverzüglich auf das folgende Konto zu überweisen:

Zahlungsempfänger: Stiftung Berliner Leben
Landesbank Berlin – Berliner Sparkasse
IBAN: DE65 1005 0000 0190 5099 88
BIC: BELADEBEXXX

Als Verwendungszweck ist der Name des Mitglieds, die Mitgliedschaftsstufe und das Beitragsjahr anzugeben.

(3) Die erhaltenen Beiträge werden ausschließlich für die in § 4 genannten Zwecke und für die Unterstützung des Museums benutzt.

(4) Die Stiftung kann den jährlichen Mitgliedsbeitrag für die Zukunft mit Wirkung für das Folgejahr ändern. Eine Preisanpassung, also sowohl eine Preiserhöhung als auch eine Preisermäßigung, kommt in Betracht, wenn sich beispielsweise die Kosten für das Catering, die Miete oder das Personal bei den Veranstaltungen oder im Falle des § 2 Absatz 1 Nr. 3 die Kosten für Flüge und Hotel erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Gleiches gilt umgekehrt auch für Preissenkungen. Eine entsprechende Änderung ist dem Mitglied spätestens zwei Monate vor dem Ende des laufenden Mitgliedsjahres mitzuteilen. Dies räumt dem Mitglied die Möglichkeit ein, noch vor der Wirksamkeit einer Preisanpassung den Vertrag ordnungsgemäß nach § 5 Absatz 2 zu kündigen. Für die Wirksamkeit der Preisanpassung reicht die fristgerechte Mitteilung per Email an jedes Mitglied aus.

(5) Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Stiftung sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

§ 7 Widerruf

Widerrufsbelehrung
Wenn Mitglieder das Angebot des Clubs als Verbraucher nutzen, gilt für Sie das folgende

Widerrufsrecht

Mitglieder haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss dasMitglied der Stiftung mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Das Mitglied kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass das Mitglied die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn das Mitglied diesen Vertrag widerruft, hat die Stiftung demMitglied alle Zahlungen, die er vom Mitglied erhalten hat, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied eine andere Art der Lieferung als die von der Stiftung angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Stiftung eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Stiftung dasselbe Zahlungsmittel, das das Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mitglied wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Mitglied wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat das Mitglied während der Widerrufsfrist bereits Leistungen der Stiftung in Anspruch genommen,
so hat es der Stiftung einen angemessenen Betrag zu zahlen, der der erbrachten Leistung bis zu dem Zeitpunkt, zu demdasMitglied die Stiftung von der Ausübung desWiderrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, entspricht, aber nicht den ganzen Jahresbeitrag.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Stiftung Berliner Leben
Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Alt-Moabit 101 A
10559 Berlin

oder an

mailto:info@stiftung-berliner-leben.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der
folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
_____________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8 Haftung
(1) Die Stiftung haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden desMitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stiftung, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Stiftung zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die Organisation und Durchführung besonderer Erlebnisse mit der Urban Art, wie sie in § 2 aufgezählt sind.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm überlassenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des Bestellvorgangs für vertragliche Zwecke gespeichert, verarbeitet und verwendet werden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Erfüllung des Leistungsversprechens aus § 4 erforderlich ist.

§ 10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch die Stiftung aus sachlichem Grund mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten aus § 2 mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Eine entsprechende Änderung ist demMitglied zwei Monate vor dem Ende des laufenden Mitgliedsjahres mitzuteilen. Dies räumt dem Mitglied die Möglichkeit ein, noch vor der Wirksamkeit einer Preisanpassung den Vertrag ordnungsgemäß nach § 5 Absatz 2 zu kündigen. Für die Wirksamkeit der Preisanpassung reicht die fristgerechte Mitteilung per Email an jedes Mitglied aus.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Sofern es sich beim Mitglied um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Mitglied und der Stiftung der Sitz der Stiftung.